Der Leasinggeber erwirbt im Namen und auf Rechnung des zukünftigen Leasingnehmers von einem Dritten („Lieferant„) eine Maschine, ein Fahrzeug oder ein sonst geeignetes mobiles Leasingobjekt zum Zweck, dieses dem Leasingnehmer in der Folge zur Nutzung gegen Entgelt zur Nutzung und zum Gebrauch zu überlassen, wobei der Leasingnehmer in der Regel Optionen bei Ende der ersten Leasingdauer erhält (Kaufrecht, Verlängerungsrecht
oder Rückgaberecht). Je nach Gestaltung des Leasingvertrages und insbesondere des Vertragsendes handelt es sich um einen „Financial Lease“ oder „Operate Lease“.